§ 1 Ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gelten
ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ADV PAX Lutec GmbH
(nachfolgend Gesellschaft genannt).
§ 2 Allgemeines
2.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verkaufs-, Liefer- und Dienstleis-
tungsgeschäfte der Gesellschaft.
2.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbe-
dingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn
ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 2.3 Die Geschäftsbedin-
gungen gelten nur für Unternehmer (nachfolgend Kunde genannt) d.h. Perso-
nen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der ihrer gewerbli-
chen oder ihrer selbstständigen beruichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
§ 3 Angebote und Vertragsschluss
3.1 Die in den Online-Shops aufgeführten Waren und Leistungen stellen keine bin-
denden Angebote der Gesellschaft dar. Vielmehr handelt es sich um die Auor-
derung an den Kunden, mit der Bestellung ein verbindliches Angebot zu unter-
breiten.
3.2 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware
erwerben zu wollen. Bei bestimmten Warengruppen sind Mindestbestellwerte
zu beachten, ansonsten fallen Mindermengen-Zuschläge an. Die Gesellschaft
wird dem Kunden gegenüber den Zugang dieser Bestellung unverzüglich be-
stätigen. Die Annahme der Bestellung bereits mit der Bestätigung des Zugangs
der Bestellung bleibt vorbehalten.
3.3 Die Gesellschaft kann das in der Bestellung liegende Vertragsangebot inner-
halb von zwei Wochen nach Zugang annehmen. Die Annahme kann entweder
schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3.4 Die Gesellschaft übernimmt kein Beschaungsrisiko. Der Vertragsschluss erfolgt
unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch
Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Ge-
sellschaft zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten De-
ckungsgeschäftes mit Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit
der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zu-
rückerstattet.
3.5 Kleine Abweichungen der Artikel der Gesellschaft gegenüber den Abbildungen
oder Beschreibung sind möglich.
3.6 Mitarbeiter der Gesellschaft sind nicht befugt Vereinbarungen zu treen bzw.
Zusagen abzugeben, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab-
weichen. Sämtliche Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und dem Kun-
den, insbesondere Nebenabreden und Vertragsänderungen, sind zudem immer
schriftlich niederzulegen.
3.6 Unklarheiten der Auftragserteilung gehen zu Lasten des Kunden.
§ 4 Preise, Liefer- und Versandkosten
4.1 Die in den Angeboten genannten Preise haben solange Gültigkeit, bis eine neue
Angebotsliste erscheint.
4.2 Die Preise verstehen sich netto ab Werk oder ab Lager zzgl. gesetzlicher Mehr-
wertsteuer. Sämtliche Nebenkosten, wie z.B. Porto, Fracht, Verpackungen usw.
werden separat verrechnet und gehen zu Lasten des Kunden. Deren jeweilige
Höhe wird gesondert angeführt.
4.3 Die Versicherung der Ware obliegt dem Kunden.
4.4 Im Fall grenzüberschreitender Lieferungen können im Einzelfall weitere Steuern
(z. B. im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und /oder Abgaben (z.B.
Zölle) vom Kunden zu zahlen sein.
4.5 Bei Lieferungen von Einzelartikeln oder Mustern ergeben sich eine gesonderte
Versandkostenpauschale, im Falle von Nachnahmenlieferungen erhöht sich die-
se Pauschale entsprechend.
§ 5 Versand- und Lieferbedingungen
5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung un-
frei ab Werk oder ab Lager vereinbart. Die Lieferung der Artikel erfolgt regelmä-
ßig auf dem Versandwege, wobei Versandweg und Versandmittel der Wahl der
Gesellschaft überlassen sind.
5.2 Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertrags-
pichten des Kunden voraus. Die Lieferfrist beginnt erst nach Klarstellung
sämtlicher Einzelheiten der Ausführung des Auftrags und Eingang aller für die
Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden
zu machenden Angaben sowie nach Eingang einer entsprechenden Vorauszah-
lung, bzw. Anzahlung.
5.3 Die Lieferfrist gilt auch dann als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten
Zeitpunkt das Werk/das Lager, bzw. die angegebene Versandstation verlässt
oder die Versandbereitschaft dem Kunden angemeldet ist, die Ware aber ohne
Verschulden der Gesellschaft nicht rechtzeitig abgesandt werden kann.
5.4 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt sowie bei
Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aus-
sperrung als auch beim Eintritt anderer unvorhergesehener Hindernisse, die
außerhalb des Willens der Gesellschaft liegen, soweit solche Hindernisse nach-
weislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einuss
sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei den Lieferanten der Gesellschaft
sowie deren Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich zumindest
entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die unvorher-
gesehenen Hindernisse sind auch dann nicht von der Gesellschaft zu vertreten,
wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. In wichtigen
Fällen werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Kunden baldmög-
lichst mitgeteilt.
5.5 Alle Angaben zu Lieferfristen sind stets unverbindlich, sofern sie nicht ausdrück-
lich als verbindlich zugesagt wurden. Auch wenn für die Leistung eine Zeit nach
dem Kalender bestimmt ist oder sich eine Zeit nach vorangegangenem Ereignis
nach dem Kalender berechnen lässt, tritt Verzug erst nach Eingang einer schrift-
lichen Mahnung bei der Gesellschaft ein. Kommt die Gesellschaft mit der Lie-
ferung in Verzug, hat der Kunde ihr eine dem Einzelfall angemessene Nachfrist
zu setzen, bevor er Schadensersatz verlangen darf. Diese Frist muss mindestens
zwei Wochen betragen.
5.6 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Überschreitung einer Lieferfrist
sind ausgeschlossen, es sei denn der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit. Verzögert sich die Lieferung durch Gründe, welche vom Kunden
zu vertreten sind, so werden die durch die Verzögerung bedingten Kosten, ins-
besondere Lagerkosten, berechnet.
5.7 Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig,
soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.
5.8 Der Lieferumfang wird ausschließlich durch die schriftliche Auftragsbestätigung
der Gesellschaft, soweit eine solche nicht erstellt wurde, durch den bestätigten
Auftrag bestimmt. Prospekte, vom Kunden vorgelegte Unterlagen, Skizzen und
Anforderungslisten sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als Vertrags-
bestandteil vereinbart wurden.
5.9 Die Gesellschaft kann die Lieferung verweigern, wenn nach Abschluss des Ver-
trages erkennbar wird, dass ihr Anspruch auf Gegenleistung durch Zweifel an
der Kreditwürdigkeit des Kunden gefährdet wird. Zweifel an der Kreditwürdig-
keit des Kunden werden insbesondere durch folgende Umstände begründet:
Antrag auf Erönung bzw. Erönung des Insolvenz-, Vergleichs- oder Gesamt-
vollstreckungsverfahrens, Einzelzwangsvollstreckung, Wechsel- oder Scheck-
prozesse, Hingabe ungedeckter Schecks, falsche Angaben des Kunden über
seine Kreditwürdigkeit oder ungünstige Auskünfte zugelassener Auskunftsda-
teien. Das Leistungsverweigerungsrecht der Gesellschaft entfällt, wenn die Ge-
genleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Die Gesellschaft kann
eine angemessene Frist bestimmen, in der der Kunde Zug um Zug gegen die
Lieferung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder die Sicherheit
zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann die Gesellschaft vom Ver-
trag zurücktreten.
§ 6 Zahlungsbedingungen
6.1 Die Lieferung erfolgt gegen Vorauskasse. Andere Zahlungsbedingungen kön-
nen vereinbart werden. Der Kunde hat hierauf jedoch keinen Anspruch. Wird
eine andere Zahlungsbedingung vereinbart, so hat die Zahlung innerhalb von 7
Tagen netto zu erfolgen. Bei verspäteter Zahlung kommt der Kunde auch ohne
Mahnung in Verzug.
6.2 Die Zahlungen haben in Euro und durch Kontoüberweisung zu erfolgen. Sie
werden stets auf die ältesten oenen Forderungen verbucht.
6.3 Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozent-
punkten über den jeweils aktuellen Basiszinssatz zu verzinsen. Unberührt davon
bleibt die Befugnis, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und gel-
tend zu machen.
6.4 Eine eventuell angebrachte Mängelrüge berechtigt den Kunden nicht die Zah-
lung zurückzubehalten oder zu kürzen. Besteht ein Zurückbehaltungsrecht,
kann dieses nur mit Gegenansprüchen aus dem selben Vertrag ausgeübt wer-
den.
6.5 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche ge-
richtlich rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufpreisforderung sowie aller anderen,
auch künftig fällig werdenden, der Gesellschaft gegen den Kunden zustehen-
den Forderungen bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Gesellschaft.
7.2 Der Kunde ist verpichtet die Ware peglich zu behandeln; für Wertminderung
oder Verlust haftet der Kunde auch ohne Verschulden.
7.3 Der Kunde darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei
Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte
hat der Kunde die Gesellschaft nicht nur unverzüglich davon zu benachrichti-
gen, sondern ihr auch alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen,
die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte und Dritte
sind auf das Eigentum der Gesellschaft hinzuweisen.
7.4 Der Kunde ist verpichtet, der Gesellschaft einen Zugri Dritter auf die unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware sowie etwaige Beschädigungen oder Ver-
nichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzerwechsel an der Ware
sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich der Gesell-
schaft anzuzeigen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ADV PAX Lutec GmbH, Dettingen / Erms